„Der Völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands“ „Der Völkerrechtswidrige Angriffskrieg der USA“ „Die Völkerrechtsverbrechen Israels“ Immer wieder hört man solche oder ähnliche Aussagen zu allen möglichen Kriegen, Genoziden, etc. und die Sache, die alle diese Aussagen, die im deutschen politischen Diskurs omnipräsent sind, ist der Bezug auf das Völkerrecht, das als moralische sowie rechtlich Instanz für richtig und falsch angeführt wird.
Doch bei einer genaueren Betrachtung fällt auf, dass das Völkerrecht von genau den Mächten beschlossen und verabschiedet wurde, die wir als Feinde der Arbeiterklasse benennen. Das geistige Produkt, eben der Kräfte, die gegen unsere Interessen arbeiten, wird also von uns zum ethisch-moralischen Prüfstein, anhand dessen wir bemessen, welche Länder und Völker unsere Solidarität verdienen. Dies lässt aber außer Acht, dass das Völkerrecht immer nur gegen die Gegner der freiheitlich-westlichen Demokratien eingesetzt wird (Iran, Afghanistan, Palästina,etc.) allerdings nie gegen den Westen, trotz klarer Verstöße gegen das Völkerrecht auf dem Papier (Kuba, Venezuela, Nicaragua etc.). Das liegt daran, dass das Völkerrecht eben kein unabhängiges Kontrollorgan zur Erhaltung einer friedlichen Welt im Sinne der Menschheit ist, sondern eine Waffe im Arsenal des Großkapitals, die immer dann geschwungen wird, wenn es einer Rechtfertigung für einen Krieg oder Ähnliches bedarf.
Es schafft eine unleugbare Aura der moralisch-faktischen Überlegenheit, die jedem Vorgehen, selbst im offensichtlichsten Fall, zumindest eine gewisse Legitimation bei Teilen der Bevölkerung verleiht und so eine Möglichkeit schafft, um aus einem eindeutigen Genozid ein diskutables Unterfangen unter fragwürdigen Umständen zu machen. Als Genossen und Genossinnen sollten wir in unserer Argumentation das Völkerrecht außen vor lassen und stattdessen die Handlungen aufgrund des Leides, das sie in der Zivilbevölkerung verursachen, verurteilen und in unserer Solidarität mit allen Proletariern überall auf dieser Welt niemals schwanken.
